- Die weiterempfohlene Person hat eines der folgenden Produktekombinationen abgeschlossen:
- Zusatz Spital (inkl. Spital Flex / Spital Flex Plus) und Ambulant
- Zusatz Spital (inkl. Spital Flex / Spital Flex Plus) und Komplementär
- Zusatz Basic (inkl. Basic Flex)
- Betreuungs- und Vorsorgelösung (3a mit Fonds oder 3a/3b ohne Fonds) und Sparbeitragsgarantie
- Betreuungs- und Vorsorgelösung (3a mit Fonds oder 3a/3b ohne Fonds) und Notfallbetreuung
- Hausratversicherung und Privathaftpflichtversicherung
- Hausratversicherung und Gebäudeversicherung
- Privathaftpflichtversicherung und Gebäudeversicherung
- Die oben genannten Kombinationen gelten ebenfalls für die VIVA HK-Zuver Produkte (Spital VIVA, Spital Flex VIVA, Ambulant VIVA, Komplementär VIVA)
- Die maximale Belohnung pro vermitteltem Neukunden ist auf CHF 100.– für den Werber beschränkt, auch wenn mehrere Produktekombinationen gleichzeitig abgeschlossen werden.
- Die Empfehlungsprämie wird für alle geworbenen Neukunden ausbezahlt, auch wenn diese das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Die vermittelnde Person hat nur Anrecht auf die Empfehlungsprämie, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und bei der Visana-Gruppe versichert ist.
Ausschlüsse
In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf die Empfehlungsprämie:
- Vorgeburtliche Anmeldungen
- Weiterempfehlungen von im gleichen Haushalt lebenden Personen
- Weiterempfehlungen von Vermittlern, Beratern und Mitarbeitende der Visana-Gruppe
- Die Auszahlung der Provision erfolgt jeweils bis spätestens Ende April des Folgejahres für die Beobachtungsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.